Wo viel Spaß ist, da sind auch gerne Spielverderber!
Unser GEMA-Hinweis – Das sollte man wissen, damit es keinen Ärger gibt.
Privat kannst Du machen, was Du willst. Wenn Du das Playback in der Badewanne oder unter der Dusche nutzen willst … Viel Spaß. Nur solltest Du hier dann darauf achten, die Fenster geschlossen zu halten, sonst könnte ein Passant auf der Straße etwas von der “Darbietung” mitbekommen und schon währen wir wieder bei einer öffentlichen Veranstaltung. So ist halt Deutschland.
Wenn eine Veranstaltung ÖFFENTLICH ist, dann Vorsicht nicht alles ist in Deutschland umsonst! Damit es etwas zu singen gibt, braucht es Leute die uns auch was “basteln”. Diese Menschen nennen sich Texter, Komponisten und natürlich gibt es da auch noch die Musiker, die aus irgendwelchen Zeichen auf Papier, uns etwas zum Hören anbieten.
Und wer etwas macht, möchte für seine Arbeit auch bezahlt werden, eigentlich nur fair, Du gehst ja auch nicht jeden Tag zur Arbeit nur, weil es Spaß macht. Wer braucht zum Leben schon Geld.
Nur was ist nun ÖFFENTLICH und welche Party oder Feier ist PRIVAT?
Dazu schreibt die GEMA auf ihrer Internetseite (Zitat):
“Was in dem Zusammenhang als öffentlich gilt, klärt das Urheberrechtsgesetz (UrhG § 15, Abschnitt 3). Zusammengefasst heißt es hier, dass jede Situation öffentlich ist, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören, es sei denn, die Personen sind alle miteinander befreundet oder verwandt. Eine Party mit Freunden und Familie ist demnach privat. Ein Betriebsfest oder eine Vereinsfeier sind es nicht.”
Alle weiteren Informationen zu dem Thema findet man auf der Seite der GEMA.
Oder aber über die Hotline der GEMA unter: 030 588 58 999 .
Natürlich beantworte ich auch einen großen Teil der Fragen immer gerne und helfe beim Ausfüllen der GEMA-Listen (Musikfolge).