Müssen für den Torjingle beim Fußball GEMA-Gebühren gezahlt werden? Wie verhält es sich bei der Hintergrundmusik beim Seniorennachmittag? Entsteht bei Live-Auftritten eine Gebührenpflicht? Diese und weitere Fragen rund um Veranstaltungen, Aufführungen, Konzerte und Hintergrundmusik beantworten an diesem Abend Stephan Eyting und Kirsten Wichern von der GEMA, dabei gehen sie besonders auf die Online-Antragsstellung ein.
Mit besonderem Blick auf die Ehrenamtlichen, die diese Anträge in ihrer Freizeit stellen, möchten die Referenten aufzeigen, wie es mit möglichst geringem Aufwand bewältigt werden kann.
Des Weiteren erhalten Ehrenamtliche – aber auch gerne Hauptamtliche – die Möglichkeit, sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, wenn sie Musik darbieten oder abspielen wollen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Interessenten melden sich bitte bei der Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Arbeit beim Landkreis Rotenburg (Wümme) unter der Tel. 04261 983-2862 oder per E-Mail ehrenamt@lk-row.de an.
GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) tritt dafür ein, das geistige Eigentum der Musikschaffenden zu schützen, ihre Interessen zu vertreten und dafür Sorge zu tragen, dass diese für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden.
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Landkreis Rotenburg (Wümme)
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