Musikermagazin – Stadt Hemer (NRW)- Die Verwaltung der Stadt Hemer hat entschieden, anteilig eine komplette Monatsgebühr der am 15. Mai quartalsmäßig fälligen Musikschulgebühren, zu erlassen
Die Corona-Krise hat auch in den Alltag der Musikschule zu starken Einschnitten geführt. Nach einer Woche der Schließung, Konzepterarbeitung und Lösungsfindung konnten ab der zweiten Schließungswoche flächendeckend wieder Unterrichtsstunden in digitaler Form angeboten werden.
Trotz der gänzlich neuen Art des Unterrichtskonzeptes hat die Umstellung, sowohl bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch bei den Unterrichts- und Kursteilnehmern, gut funktioniert und sich in der aktuellen Situation etablieren können.
Um alle Eltern, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler in dieser schwierigen Zeit finanziell zu entlasten, hat die Verwaltung unter entschieden, im kommenden Gebührenbescheid einen Monat der fälligen Musikschulgebühren zu erlassen. Auch die in die Entscheidung ebenfalls mit einbezogene Interfraktionelle Runde begrüßt und unterstützt einvernehmlich den Gebührenerlass.
Der gebührenfreie Monat wird im kommenden Quartalsbescheid, am 15. Mai, verrechnet und gilt für sämtliche Kurse und Unterrichtsangebote, unabhängig von einer Teilnahme am digitalen Unterricht.
Für alle derzeit ausgesetzten Kurse werden keine Gebühren erhoben.
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